Wie man sein Moped verschönert

Customizing spielt offenbar besonders für Biker, die Chopper und Cruiser fahren, eine große Rolle. Oft genug gibt es Ärger mit der Polizei, die bei Kontrollen die geilen An- und Umbauteile weit weniger toll findet als der jeweilige Biker. Das lässt sich aber vermeiden: Der einschlägige Markt gibt einiges an ganz legalen Teilen für das individuelle Aussehen der geliebten Schüssel her.

Es heißt, dass keine Harley-Davidson der anderen gleicht: Bereits nagelneue Maschinen werden nach Wunsch der Besitzer mit individuellen Teilen ausgestattet. Chopper und Cruiser gehören offenbar zu den bevorzugten Objekten, wenn es um die Verschönerung geht. Natürlich auch Bobber, denn der Bobber ist ja gewissermaßen eine Abart des Choppers. Bei Mopeds zum Schnellfahren dominieren wohl eher leistungssteigernde Teile und solche, die das Fahrverhalten verbessern. Aber auch hier geht es oft um Schönheit. Ein Cafe Racer lebt ja schließlich auch von seiner Optik.

Chopper und Cruiser Triumph Umbau
Ein Triumph Bobber entsteht in der Werkstatt bei Wunderkind (Bild: Wunderkind Pressefoto)

Edelschmieden für individuelle Chopper und Cruiser

Verwendet man irgendwelche Teile, um die geliebte Guffel zu verschönern, kann es leicht Ärger geben. Denn nicht alles, was das Auge erfreut, geht auch konform mit dem Gesetz. Ein Weg zum individuellen Motorrad ohne vorprogrammierten Ärger mit den Ordnungshütern führt über einschlägige Werkstätten. Zum Beispiel ließ BMW Motorrad Italien die beiden bei der Verona Motor Bike Expo gezeigten edlen R 18-Umbauten bei zwei namhaften italienischen Werkstätten durchführen.

Wer so ein Motorrad kauft, braucht sich natürlich keine Sorgen um die Legalität zu machen. Zum perfekten Finish in technischer und optischer Hinsicht gehört hier natürlich der Eintrag aller Umbauten in die Fahrzeugpapiere dazu. Man muss aber nicht unbedingt zur allerteuersten Edelschmiede gehen. Es gibt allerhand Firmen, die für Chopper und Cruiser Umbauteile anbieten und auch verbauen.

Wunderkind Umbau Indian Scout
Eine mit Wunderkind-Teilen verschönerte Indian Scout (Bild: Wunderkind Pressefoto)

Bei solchen Firmen gibt es öfter auch komplette Konzepte für bestimmte Motorräder. Wunderkind, eine Marke von ABM Fahrzeugteile, stellt immer wieder solche Projekte vor. Natürlich kann man die dort verwendeten Teile auch einzeln kaufen. Bei solchen Projekten für werden ja Artikel aus dem Lieferprogramm der jeweiligen Firma verbaut. Wunderkind beispielsweise liefert unter anderem spezielle Teile für Chopper und Cruiser von Indian und Harley-Davidson.

Chopper und Cruiser selbst veredeln

Der echte Biker vom alten Schrot und Korn legt natürlich gerne selbst Hand an. Auch, wenn es darum geht Chopper und Cruiser individuell zu gestalten. Hierbei ist es aber besonders wichtig, auf die Zulässigkeit der verbauten Teile zu achten. Bei einer ordentlichen Werkstatt darf man davon ausgehen, dass der bestellte Umbau auch legal ist. Schraubt der Biker aber selbst, ist er auch selbst verantwortlich dafür, dass er nur erlaubte Teile verwendet.

Wunderkind BMW R 18 Choper und Cruiser
Auch für die R 18 von BMW gibt es Wunderkind-Teile (Bild: Wunderkind Pressefoto)

Teilegutachten und ABE sind hier die Zauberwörtchen. Ein Teil mit einem Teilgutachten muss zwingend eingetragen werden. Bei einem mit ABE reicht es oft, diese mitzuführen. Man kann es aber auf jeden Fall auch eintragen lassen. Das empfehle ich. Wenn man dies und das an seiner ollen Guffel verändert hat, muss man 1000 Zettel dabei haben. Allzu leicht kann es passieren, dass man dann bei einer Kontrolle einen nicht findet. Ist der Ordnungshüter dann ein Griffelspitzer (so nennt man solche Leute im Schwabenland), kann es sein dass der Sonntagsausflug hier endet.

Umbauteile am besten eintragen lassen

Bei der vorletzten HU beanstandete der Ingenieur beim Gutachter meines geringsten Misstrauens Ölfeuchte an einem Federbein und altershalber poröse Reifen an meiner Elfie. Die stammten nämlich noch vom Vorbesitzer, der mir die alte Lady ja verkauft hatte, weil er nicht mehr fahren konnte. Auf Treu und Glauben bekam ich aber noch eine geklebt.

Ich entschied mich dann für Federbeine von YSS mit einer ABE. Und auch die neuen Reifen brauchten ein Zettelchen zum Mitführen. Das war mir zu blöd. Also fuhr ich wieder beim Gutachter vor und ließ mir die Legalität der Teile bestätigen. Dort bekam ich dann die Papierchen, mit denen man solche Dinge bei der Zulassungsbehörde in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen kann. Sicherlich hat sich der Ingenieur auch gefreut, dass ich sein Vertrauen gerechtfertigt und die beanstandeten Teile auch tatsächlich ausgewechselt hatte.

Schwierig wird es natürlich, wenn man Umbauteile selbst anfertigt. Davon würde ich lieber die Finger lassen. Außer man ist sich ganz sicher, dass der Umbau keine Veränderung darstellt, welche die Betriebserlaubnis zum Erlöschen bringt. Einen Wurstblinker, wie Werner ihn sich gebaut hat, wird man wohl auch kaum eingetragen bekommen.